Vereins- und Platzordnung

 1.    Teilnahmevoraussetzungen:

Vorausgeschickt wird, dass bei sämtlichen Aktivitäten des Vereins die Bestimmungen des Statuts des Tiroler Rasse- und Gebrauchshundesportvereins sowie die Platzordnung von den Mitgliedern des Vereins zwingend zu beachten sind.

 

Besucher und Gäste betreten das Vereinsgelände auf eigenes Risiko und Gefahr. Das Betreten des Vereinsgeländes ist Besuchern und Gästen nur dann gestattet, wenn Mitglieder des Vereins anwesend sind. Sie haben sich schädigender oder gefährdender Verhaltensweisen zu enthalten. Kinder dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen den Vereinsplatz betreten. Eltern haften für ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.

 

Die Ausbildung orientiert sich an den Bedürfnissen der Teilnehmer und den rasse- und altersspezifischen Möglichkeiten des jeweiligen Hundes. Jedenfalls ist jede unnötige Härte gegenüber dem Hund, insbesondere, wenn dadurch Vorschriften von Tierschutzbestimmungen verletzt werden, zu unterlassen.

 

Nur Hunde, die einen gültigen Impfpass und vollen Impfschutz besitzen, sowie frei von Krankheiten bzw. Ungeziefer sind, können am Training teilnehmen. Bei Welpen muss ein dem Alter angemessener Impfschutz vorhanden sein. Der Impfpass ist auf Aufforderung durch den Hundehalter vorzulegen.

 

Für alle teilnehmenden Hunde muss jeweils eine ausreichende Haftpflichtversicherung durch den Hundehalter abgeschlossen werden. Sollte zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadensereignisses die Haftpflichtversicherung keinen oder keinen ausreichenden Schadenersatz leisten, erklärt der Hundehalter verbindlich, die Haftung für sämtliche durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden in voller Höhe zu übernehmen.

 

Der Hundehalter ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren. Sollte die Teilnahme an der Ausbildung mit großem Stress des Hundehalters oder einer Gefahr für die übrigen Teilnehmer und deren Hunde verbunden sein, ist der Vorstand berechtigt, den Hund von einer weiteren Ausbildung auszuschließen.

 

  1. Kursanmeldungen – und Bezahlungen:

Nach den Statuten des TRV sind die Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag bezahlen, außerordentliche Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Kurs-/ Trainingsgebühr und wird im Voraus bezahlt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres wird keine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages erfolgen. Durch Bezahlung des Mitgliedsbeitrages besteht die Möglichkeit an diversen Kursen – soweit die Verfügbarkeit vorhanden ist – teilzunehmen.

 

Ein individuell abgestimmtes Training kann separat vereinbart werden, muss jedoch auch gesondert bezahlt werden.

 

  1. Haftung und Verhaltensvorschriften:

Der Tiroler Rasse- und Gebrauchshundeverein übernimmt keinerlei Haftung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Hund oder Hundehalter dem Verein, den Mitgliedern oder Dritten entstehen. Eine darüber hinaus auftretende Haftung des Tiroler Rasse- und Gebrauchshundevereins wird außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz grundsätzlich ausgeschlossen.

 

 Der Hundehalter haftet daher für alle von ihm, seinem Hund oder von Begleitpersonen verursachte Schäden, auch wenn er auf Veranlassung eines Trainers des Tiroler Rasse- und Gebrauchshundevereins handelt.

 

Soweit der Hundehalter durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Hundehalter allein die Verantwortung hierfür.

 

Die Teilnahme am Unterricht und Benutzung des Unterrichtsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung und wird diesbezüglich der Tiroler Rasse- und Gebrauchshundeverein schad- und klaglos gehalten.

 

Den Anordnungen der Ausbildner (Trainer) ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnehmer sind im eigenem Interesse verhalten, sich diszipliniert und rücksichtsvoll den anderen Teilnehmern gegenüber zu verhalten.

 

Erkrankte Hunde dürfen nicht aufs Vereinsgelände geführt werden, läufige Hündinnen nur nach Absprache mit dem Trainer, ebenso dürfen Hunde nicht in das Vereinsheim mitgenommen werden.

 

Es ist selbstverständlich, dass Hundekot oder sonstige Verunreinigungen vom Hundeführer unverzüglich zu entfernen bzw. zu entsorgen ist.

 

 In den Übungspausen ist der Hund ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Plätzen / Boxen unterzubringen.

 

Generell sind die Vereinsräumlichkeiten und sonstige Einrichtungen sorgsam zu behandeln. Das Besteigen der Übungsgeräte ist jedenfalls verboten.

 

Die Vereinsstatuten sind im Vereinsheim zur Ansicht ausgehängt.

 

Der Mitgliedsbeitrag wird beim Eintritt für ein volles Jahr eingehoben, er gilt für das laufende Kalenderjahr. Eine Erstattung von Teilbeträgen ist nicht möglich.

 

Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist jährlich möglich und bedarf der Schriftform.

 

  1. Zustimmungserklärung:

Ich erkläre mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt der Platzordnung des Tiroler Rasse- und Gebrauchshundesportvereins zur Kenntnis genommen habe und mich diesen Bestimmungen zur Gänze unterwerfe.

 


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